Am 25.2.2020 meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den ersten Fall in der Schweiz.
Das BAG definiert derzeit als Coronavirusverdachtsfall nach folgenden Kriterien
Epidemiologische Kriterien
Mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 14 Tage vor Symptombeginn:
Klinisches Kriterium (Symptome)
Erfüllen Sie die Kriterien eines Coronavirusverdachtsfalles oder sorgen Sie sich, dass Sie an Coronavirus erkrankt sind, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Ein Betreten der Praxis fördert die Ausbreitung der Infektion. Wir helfen Ihnen telefonisch weiter, indem wir Ihnen die Abklärungsstelle vermitteln und auch den Transport dorthin organisieren.
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